Allgemeine Geschäftsbedingungen der cod.m GmbH, Allendorfer Straße 56, 35708 Haiger

– Stand August 2023 –

§ 1 Geltungsbereich, Datenschutz

(1) Für sämtliche kaufvertragliche- und lieferungsrechtliche Beziehungen (mit Ausnahme der Bestellungen über unseren cod.m Shop) zwischen Kunden, Lieferanten und anderen Unternehmen (nachfolgend allgemein „Kunde“ genannt) und der cod.m GmbH (nachfolgend „cod.m“ genannt) sowie für alle seitens cod.m erbrachten Dienstleistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Eine Anerkennung abweichender Bedingungen erfolgt auch nicht bereits dadurch, dass cod.m in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos an den Kunden liefert bzw. leistet.

§ 2 Vertragsabschluss und Beendigung

Angebote der cod.m sind grundsätzlich freibleibend. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ist die Bestellung seitens des Kunden als Angebot i.S.d. § 145 BGB zu qualifizieren, behält sich cod.m eine Annahmefrist von 1 Woche vor. Die vom Kunden erteilte Bestellung ist in dieser Zeit bindend. Geplante Dienstleistungstätigkeiten sind schriftlich festzulegen.

Der Vertrag kommt zustande, wenn cod.m die Bestellung des Kunden annimmt. Die Annahme erfolgt regelmäßig mit Ausführung der Dienstleistung durch cod.m.

Die Dauer von Dienstleistungen kann im Vorhinein nur näherungsweise angegeben werden. Die genaue Dauer wird durch die Stundenerfassung der Mitarbeiter dokumentiert.

Handelt es sich um eine zu erbringende Dienstleistung, so schuldet cod.m dem Kunden keinerlei Erfolg. Grundsätzlich werden alle im Vertrag genannten Dienstleistungen durch Mitarbeiter der cod.m erbracht. cod.m behält sich jedoch in begründeten Fällen vor, Unteraufträge zu erteilen.

Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen und technische Daten in allen Unterlagen von cod.m stellen lediglich Näherungswerte dar und entsprechen nicht notwendig dem neuesten Stand. Jedwede Software, die Bestandteil des Vertrages ist, beinhaltet lediglich die Bereitstellung des Objektes, nicht aber des Quellprogramms. Dies gilt, sofern keine abweichende vertragliche Vereinbarung vorliegt.

Teilleistungen gegenüber unternehmerischen Kunden sind zulässig, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.

Der Beginn der von cod.m angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

Wird ein vereinbarter Leistungstermin aus von cod.m zu vertretenden Gründen überschritten, so hat der Kunde cod.m schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens drei Wochen. Erfolgt die Leistung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Kunde deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, cod.m dies zuvor ausdrücklich schriftlich unter Aufforderung zur Leistung anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von cod.m innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt, Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Leistung besteht.

Bei höherer Gewalt ruht die Leistungspflicht von cod.m; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so ist cod.m zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der höheren Gewalt stehen alle von cod.m nicht zu vertretenden Umstände gleich, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei cod.m oder einem Zulieferer oder Erfüllungsgehilfen eintreten. In diesen Fällen stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche in Folge der Unmöglichkeit zu.

Der Dienstleistungsvertrag endet, sofern er für eine einmalige Dienstleistung abgeschlossen wird, grundsätzlich mit der vollständig erbrachten Dienstleistung durch cod.m und mit der vollständigen Bezahlung durch den Kunden.

Kommt der Kunde trotz Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht nach, wird er erkennbar zahlungsunfähig oder droht aus anderen Gründen eine Nichterfüllung des Vertrages, so ist cod.m zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Eine fristlose Kündigung des Dienstleistungsverhältnisses durch den Kunden kann nur erfolgen, sofern diesem nachweislich die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, cod.m umgehend ab Kenntnis der maßgebenden Tatsachen schriftlich hierüber zu informieren.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt cod.m, sofern nichts anderes vereinbart ist, die Inhalte, die in die zu erstellende oder zu bearbeitende Internetseite oder Plattform (nachfolgend insgesamt „Plattform“) eingebunden werden sollen, zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Plattform verfolgten Zwecke eignen, ist cod.m nicht verpflichtet. Nur bei offenkundigen Fehlern ist cod.m verpflichtet, den Kunden auf Mängel der Inhalte hinzuweisen.

Sofern eine individuale digitale Lösung in Form von Software für eine bestehende Hardware des Kunden entwickelt werden soll, stellt dieser der cod.m alle Hardware-bezogenen Informationen sowie ggf. deren Bestandsteile zur Umsetzung zur Verfügung.

Vor Tätigkeiten an seinen Geräten und/oder Programmen ist der Kunde verpflichtet, alle Programme und Daten selbständig zu sichern und auf externen Datenträgern zu speichern. Entstehen dem Kunden Schäden durch Datenverlust und lassen sich die Daten aufgrund fehlender oder unvollständiger Datensicherungen nicht ordnungsgemäß wiederherstellen, so haftet cod.m nicht für solche Schäden, wenn der Kunde die vorstehende Obliegenheit nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

Der Kunde ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Pflege der vertragsgegenständlichen Plattform bzw. Softwarelösung verpflichtet. Der Kunde ist insbesondere auch zur Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Pflege der Lösung erforderlichen Informationen verpflichtet.

Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen.

Sofern cod.m, dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder Ähnliches zur Verfügung stellen, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde jeweils unverzüglich mitteilen.

Die Annahme von Leistungen und Teilleistungen ist eine Hauptpflicht des Kunden. Lehnt der Kunde die Annahme ab oder unterlässt er die Annahme, befindet er sich ohne weitere Mahnung im Verzug.

Sofern nachfolgend die Registrierung oder Verwaltung einer Domain durch cod.m Bestandteil der Beauftragung ist, ist der Kunde verpflichtet, an sämtlichen Maßnahmen, die im Hinblick auf die Registrierung, die Aufrechterhaltung der Registrierung und die Verfügung über die vertragsgegenständlichen Domain(s) erforderlich sind, insbesondere deren Übertragung oder die Änderung von Eintragungen in den Datenbanken der Vergabestellen, im zumutbaren Umfang mitzuwirken.

§ 4 Domainregistrierung und -verwaltung

Im Falle der Registrierung einer oder mehrerer Domain(s) für den Kunden kommt ein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle auf der Grundlage derer Registrierungsbedingungen zu Stande. Der Kunde wird Inhaber der Domain(s). cod.m ist nicht Vertragspartner der Vergabestelle, sondern handelt als Stellvertreter (§ 164 BGB) für den Kunden. cod.m wird zur Registrierung und Verwaltung der gewünschten Domain(s) im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden tätig.

cod.m ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, nicht zur Bereitstellung von Speicherplatz für die Speicherung einer Plattform (Webhosting) des Kunden und die Bereitstellung von Einwahlleitungen für den Zugang zum Internet (Access-Providing) verpflichtet.

Soll eine Domain registriert werden, prüft cod.m, ob die vom Kunden gewünschte(n) Domain(s) bereits an Dritte vergeben ist/sind. cod.m prüft jedoch zu keinem Zeitpunkt, ob die Registrierung der Domain für den Kunden oder deren spätere Nutzung Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Prüfung trägt alleine der Kunde. Der Kunde darf cod.m nur zur Registrierung solcher Domains beauftragen, bei denen sich nach der Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeiner Gesetze ergeben haben. Die Prüfungspflicht besteht auch für die Zeit nach der Registrierung der Domain(s). Im Falle von Verletzungen von Rechten Dritter ist cod.m für alle Ansprüche Dritter durch den Kunden freizustellen.

Falls die vom Kunden gewünschte(n) Domain(s) noch nicht an Dritte vergeben ist/sind, wird cod.m zeitnah nach Beauftragung durch den Kunden die erforderlichen Maßnahmen zur Registrierung der Domain(s) auf den Namen des Kunden bei der jeweils zuständigen Vergabestelle in die Wege leiten (Domainanmeldung). cod.m ist frei, die Registrierung der Domain(s) direkt bei der Vergabestelle oder über einen Zwischenregistrar/Zwischenprovider zu beantragen.

Verpflichtungen hinsichtlich ggf. bereits vergebener Domain(s) bestehen nicht.

cod.m hat keinen Einfluss auf die Vergabepraxis der Vergabestellen und kann daher nach der Domainanmeldung nicht beeinflussen, dass dem Kunden die beantragte(n) Domain(s) tatsächlich zugeteilt wird/werden. cod.m schuldet keine Leistung hinsichtlich der tatsächlichen Aufrechterhaltung der Registrierung.

Sofern vom Kunden gewünscht, ist cod.m für die Laufzeit der Domain-Service-Leistungen Ansprechpartner der Vergabestelle im Hinblick auf die durch cod.m registrierten Domains. Wir handeln insoweit als Stellvertreter (§ 164 BGB) des Kunden gegenüber der Vergabestelle. Dem Kunden steht es frei, die Verwaltung selbst zu übernehmen.

§ 5 Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Die angegebenen Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart wird, ab 35708 Haiger. Die Angebotspreise verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer und etwaige Versandkosten, sofern der Auftrag versandfähige Ware beinhaltet. Diese wird in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf vorab einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Der mit dem Kunden abgeschlossene Dienstleistungsvertrag enthält die vorhersehbaren Kosten der Dienstleistungen. Die kalkulierten Preise der Dienstleistung beruhen auf der vorhersehbaren Arbeitszeit und stellen keine Festlegung dar. Es gelten die im jeweiligen Dienstleistungsvertrag vereinbarten Stundensätze zuzüglich Nebenkosten und Umsatzsteuer.

Soweit nicht anderes vereinbart, stellt cod.m Mehraufwand gesondert in Rechnung. Als Mehraufwand gelten alle Leistungen, die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden beruhen.

Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis beziehungsweise die Vergütung für die vereinbarten Dienstleistungen netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Die Rechnungstellung erfolgt nach Erbringung der Dienste. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Cod.m behält sich zudem eine monatliche Rechnungsstellung in den Fällen vor, in denen die Dienstleistung als Dauerschuldverhältnis vereinbart wurde oder in denen die Dienstleistung absehbar über einen längeren Zeitraum als vier Wochen andauert.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist cod.m berechtigt, Verzugszinsen zu erheben und Verzugsschaden nach den Regelungen des § 288 BGB geltend zu machen. Falls cod.m einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist sie berechtigt diesen geltend zu machen. Die zusätzliche Abrechnung etwaiger Mahnkosten behält sich cod.m vor.

Aufrechnungen sind zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden ferner zu, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat, oder wenn diese von cod.m ausdrücklich anerkannt wird. Auch darf der Kunde mit solchen Forderungen aufrechnen, die auf Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten gerichtet sind.

cod.m behält sich bei laufenden Geschäftsbeziehungen vor, erhaltene Zahlungen, auch bei entgegenstehender Bestimmung, auf die ältesten noch offenen Forderungen zu verrechnen. 

Gerät der Kunde gegenüber cod.m in Zahlungsverzug oder gerät er in Insolvenz, so werden alle offenen Forderungen unverzüglich fällig.

cod.m kann zudem Abschlagszahlungen oder Vorkasse fordern, wenn Gründe bestehen, an der rechtzeitigen oder vollständigen Zahlung durch den Kunden zu zweifeln.

§ 6 Urheber-, Nutzungs- und Lizenzrechte

cod.m überträgt dem Kunden das ausschließliche, übertragbare Recht an den vom Kunden beauftragten Dienstleistungsergebnissen. Dies beinhaltet den Quellcode der entwickelten Software sowie alle zugehörigen Design-Leistungen, Layoutentwürfe, Abbildungen, Zeichnungen etc.

Die Übertragung dieser Rechte an von cod.m erbrachten Leistungen oder vertriebener Software wie Content-Management-Systemen, Online-Shops und sonstiger serverbasierter Software, wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an cod.m entrichtet hat.

Der Kunde ist jedoch verpflichtet, die lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen anderer Hersteller und Lieferanten einzuhalten, sofern entsprechende Komponenten Bestandteil des Auftrages sind. Eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Überlassung an Dritte ist dem Kunden in diesen Fällen nicht gestattet.

Der Kunde stellt cod.m von jeglichen Ansprüchen Dritter aus Verletzung von Urheber- oder Lizenzrechten durch den Kunden frei. Die Freistellungsverpflichtung wegen der Kosten umfasst insbesondere die Verpflichtung, cod.m von notwendigen Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) freizustellen.

§ 7 Rechte des Kunden

Alle von cod.m im Rahmen des Auftrages erbrachten Dienstleistungen erfolgen ohne Gewähr auf Erfolg.

cod.m übernimmt insbesondere keinerlei Gewährleistung oder Haftung dafür, dass von cod.m gelieferte Sachen oder erbrachte Leistungen für die vom Kunden vorgesehene Verwendung – alleine oder in Verbindung mit bereits vorhandenen Komponenten – geeignet sind.

cod.m macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass diese unter allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeiten. cod.m gewährleistet, dass gelieferte Software im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. cod.m übernimmt jedoch keine Gewährleistung dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind. Ferner übernimmt cod.m bei Software keine Gewähr für die Verträglichkeit der gelieferten Software mit irgendwelchen anderen Programmen oder Hardwarebestandteilen. Die Gewähr für eine unterbrechungsfreie Betriebsbereitschaft von Geräten und Programmen wird nicht übernommen, sofern sich cod.m nicht ausdrücklich und schriftlich entsprechend verpflichtet hat.

Der Kunde darf Rechte gegenüber cod.m nur nach schriftlicher Zustimmung durch cod.m auf Dritte übertragen.

§ 8 Haftung

cod.m haftet nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensgegenstände des Kunden. Dies gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens cod.m beruht. 

Verletzt cod.m fahrlässig vertragswesentliche Pflichten, d.h. solche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, so ist die Ersatzpflicht auf den bei Vertragsanschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadenbegrenzt. Eine Haftung für Schäden und Folgeschäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Eingriffe von Kunden oder Dritten, natürlichen Verschleiß, Überlastung und fehlerhafte Ingangsetzung und Montage durch den Kunden und Auswirkungen von außen, gleich welcher Art, wird nicht übernommen.

Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung werden in Höhe des vorhersehbaren Schadens gewährt, wenn die Nichtleistung auf Vorsatz odergrober Fahrlässigkeit beruht; im Übrigen ist die Haftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.

Für die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, sowie bei Verletzung von Körper, Gesundheit und Leben i.S.d. § 823 BGB gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

Ist die Haftung von cod.m ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von cod.m.

Soweit vorhandene Speichermedien von Installationen oder Wartungen betroffen sind, haftet cod.m in keinem Fall. Für von dritten Herstellern im Auftrag des Kunden verbaute Teile haftet cod.m grundsätzlich nur durch Abtretung der eigenen Ansprüche gegenüber dem Hersteller.

Bei Vernichtung, Beschädigung oder Verlust von Daten haftet cod.m nur dann, wenn sie diesen Umstand zu vertreten hat und nur für die Wiederbeschaffung von Daten. Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit gilt eine Haftungsbegrenzung für die Wiederbeschaffung der Daten in Höhe von 10.000,- EUR. Auf die Verpflichtung des Kunden gem. § 3 in jedem Falle vor Beginn der Durchführung von Dienstleistungen Sicherungskopien herzustellen und aufzubewahren wird nochmals ausdrücklich hingewiesen.

Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

(1) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Regelung in § 8 hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. cod.m haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet cod.m nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Für unternehmerische Kunden gilt dies nicht, sofern der Schaden aufgrund Vorsatz seitens cod.m entstanden ist. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so gilt Satz 1 nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens cod.m beruht.

(2) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit ein Schadensersatzanspruch nach dem Produkthaftungsgesetz besteht oder eine Verletzung von Körper, Gesundheit und Leben erfolgt. Dasselbe gilt, soweit cod.m eine der Haftungsbeschränkung entgegenstehende Garantie für die Beschaffenheit der vertraglichen Leistung übernommen haben.

(3) Sofern cod.m fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die dem Kunden Rechtspositionen verschaffen, welche ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat und solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Eine Haftung für Schäden und Folgeschäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Eingriffe von Kunden oder Dritten, natürlichen Verschleiß, Überlastung und fehlerhafte Ingangsetzung und Montage durch den Kunden und Auswirkungen von außen, gleich welcher Art, wird nicht übernommen.

(4) Ist die Haftung von cod.m ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von cod.m.

(5) Soweit vorhandene Speichermedien von Installationen oder Wartungen betroffen sind, haftet cod.m in keinem Fall. cod.m macht darauf aufmerksam, dass der Kunde in jedem Falle vor Beginn von Dienstleistungen Sicherungskopien herzustellen und aufzubewahren hat. Für von Lieferanten von cod.m verbaute Teile haftet cod.m grundsätzlich nur durch Abtretung der eigenen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller.

(6) Eine Haftung für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust ist ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet cod.m bei Vernichtung, Beschädigung oder Verlust von Daten nur dann, wenn cod.m diese zu vertreten hat und nur für die Wiederbeschaffung von Daten bis zu einer Höhe von maximal 10.000,- EURO.

§ 9 Geheimhaltung

Alle von cod.m stammenden geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Vertragsprodukten zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind oder von cod.m zur Weiterveräußerung durch den Kunden bestimmt wurden, Dritten gegenüber geheim zu halten. Sie dürfen im eigenen Betrieb des Kunden nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben ausschließliches Eigentum von cod.m. Ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von cod.m dürfen solche Informationen nicht vervielfältigt oder gewerbsmäßig verwendet werden.

Auf Anforderung von cod.m sind alle von cod.m stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassene Gegenstände unverzüglich und vollständig zurückzugeben oder zu vernichten.

§ 10 Datenschutz

cod.m erhebt und verarbeitet die unternehmens- und personenbezogenen Daten der Kunden, sofern dies für die Geschäftsbeziehung erforderlich ist.

Sofern personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, erfolgt dies zunächst nach Maßgabe von Art. 6 DGSVO zum Zwecke der Vertragserfüllung. Werden darüber hinaus weitere Daten erhoben und verarbeitet, erteilt der Kunde hierzu gegebenenfalls seine Zustimmung in den jeweiligen Dienstleistungsverträgen. 

Betroffenenrechte können per E-Mail jederzeit gegenüber der Geschäftsführung unter „info@codm.de“ geltend gemacht machen. Die dem Impressum zu entnehmende Geschäftsführung erteilt darüber hinaus jederzeit Auskunft über bei cod.m gespeicherte persönliche Daten der Betroffenen.

§ 11 Streitbeilegung

cod.m nimmt nicht am EU-Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher teil.

§ 12 Sonstiges

Gerichtsstand ist, sofern nichts anderes im Gesetz vorgesehen ist, der Geschäftssitz von cod.m. cod.m behält es sich jedoch vor, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen. Anwendbares Recht ist ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechts wird ausgeschlossen. 

Änderungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Es gilt stets die aktuellste Fassung dieser AGB.

Änderungen der AGB für bereits bestehende Aufträge und Verträge teilt cod.m dem betroffenen Kunden spätestens 6 Wochen vorher mit. Widerspricht der Kunde nicht bzw. führt der Kunde die Zusammenarbeit unbeschadet der Mitteilung fort, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. 

Sofern diese AGB das Erfordernis der Schriftform vorsieht, gilt für Verbraucher, dass entsprechende Erklärungen auch in Form von E-Mails Wirksamkeit erlangen.

Download auch als PDF: cod.m GmbH AGB